Merkantile Wertminderung
Finanzieller Ausgleich für den Wertverlust – wir berechnen den exakten Differenzbetrag nach einem Unfall.
Was ist die merkantile Wertminderung?
Auch wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall fachgerecht und perfekt repariert wurde, gilt es rechtlich als "Unfallwagen". Dieser Umstand muss beim Verkauf zwingend angegeben werden und führt in der Regel dazu, dass ein potenzieller Käufer weniger für das Auto bezahlt als für ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Dieser finanzielle Differenzbetrag wird als merkantile Wertminderung bezeichnet.
Als Geschädigter in einem Haftpflichtfall haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf den Ausgleich dieses Wertverlusts durch die gegnerische Versicherung. Wir von WertFokusGutachten ermitteln diesen Betrag präzise nach anerkannten Methoden (z. B. Ruhkopf/Sahm oder Halbgewachs).
Faktoren für die Berechnung der Wertminderung:
- Fahrzeugalter & Laufleistung: Je neuer das Fahrzeug und je geringer die Laufleistung, desto höher ist meist die Wertminderung.
- Schadensintensität: Erhebliche Eingriffe in die Fahrzeugsubstanz (z. B. Schweißarbeiten) wiegen schwerer als der Austausch von Schraubteilen.
- Marktgängigkeit: Wir berücksichtigen, wie stark der "Makel Unfallschaden" den Wiederverkauf bei Ihrem speziellen Modell beeinflusst.
- Vorschäden: Bestehende Altschäden können die aktuelle Wertminderung beeinflussen.
Sichern Sie sich Ihr Geld
Viele Versicherungen versuchen, die Wertminderung kleinzurechnen oder ganz zu streichen. Mit einem Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen haben Sie ein belastbares Dokument in der Hand, um Ihren Anspruch vollumfänglich durchzusetzen. Wir berechnen den Wertverlust neutral und marktgerecht.
Lassen Sie kein Geld verschenken. Wir beraten Sie gerne kostenlos vorab, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Wertminderung besteht. Unser Team ist in ganz NRW für Sie vor Ort.
Hatten Sie einen Unfall?
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Wertminderung. Wir helfen Ihnen bei der exakten Berechnung.